Der Deutsche Bundestag ist der Ort, an dem die unterschiedlichen Interessen des Landes zusammenkommen und über den richtigen politischen Weg diskutiert wird. Als Abgeordneter habe ich den Anspruch an mich selbst, nah dran an den Sorgen und den Hoffnungen der Bürgerinnen und Bürger zu sein und ihnen gut zuzuhören. Daraus erwächst zugleich eine Verpflichtung, Orientierung auch in schwierigen Zeiten geben zu können.
- Wir wollen verstärkt Perspektiven aufzeigen.
Jede und jeder spürt die wachsende Ungeduld und Ermüdung nach fast einem Jahr Pandemie. Lockerungen und Öffnungen kämen zu früh. Dennoch: Es müssen verantwortungsvolle Perspektiven für Pflege- und Altenheime, Kitas, Schulen und nicht zuletzt für den Einzelhandel aufgezeigt werden. Bei dauerhaft sinkenden Infektionszahlen braucht es transparente und verlässliche Kriterien für flexible Öffnungsschritte. Effektiver Gesundheitsschutz und nachhaltige wirtschaftliche Erholung müssen Hand in Hand gehen.
- Das eigene Vorgehen permanent überprüfen.
Der Deutsche Bundestag hat die zurückliegende Sitzungswoche vorgezogen. So konnten die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 3. Februar 2021 (u. a. Kinderbonus, Corona-Zuschuss, weitere „Kultur-Milliarde“) zügig umgesetzt werden. Beim Infektionsschutzgesetz konnte für mehr Rechtsklarheit gesorgt werden, indem die zentrale Norm über den Bundestagsbeschluss über die fortgeltende epidemische Lage anpasst wurde.
- Die europäischen und internationalen Partner mit im Blick behalten.
Es erreichen einen immer wieder aufrüttelnde Bilder und Berichte aus Regionen mit überlasteten Gesundheitssystemen. Schnelle Hilfen und unbürokratische Zusammenarbeit sind das Gebot der Stunde. Angesichts wachsender Gefahren durch Virus-Mutationen sind wir auf offene Informationskanäle und funktionierende internationale Netzwerke in der Erforschung und Produktion von Impfstoffen angewiesen.
Das Stichwort „Perspektiven aufzeigen“ stand diese Woche auch im Zeichen der Datenstrategie der Bundesregierung, die am Freitag im Plenum diskutiert wurde. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte im Rahmen einer Themenwoche zahlreiche Gesprächsformate rund um agile digitale Ökosysteme, Souveränität und Cyber-Sicherheit angeboten. Es braucht neue digitale Standards und Freiräume für Forschung und neue Geschäftsmodelle. #Jetzt.Zukunft.
Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Gesetzesvorhaben in der vergangenen Woche im Deutschen Bundestag:
Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche.
Mit diesem Gesetzentwurf, der in zweiter und dritter Lesung verabschiedet worden ist, soll die EU-Richtlinie 2018/1673 über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche umgesetzt werden und der Tatbestand der Geldwäsche reformiert werden. Mit der Neufassung des Straftatbestandes werden künftig alle Straftaten als Geldwäschevortaten einbezogen. Es soll künftig also nicht mehr darauf ankommen, dass Vermögenswerte aus ganz bestimmten Katalogstraftaten stammen. Entscheidend wird nur noch sein, dass ein Vermögenswert durch irgendeine Straftat erlangt wurde.
Gesetz zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten.
Zur Erfüllung der Meldepflicht in Beherbergungsstätten sind derzeit – neben dem klassischen Meldeschein aus Papier – drei Verfahren einer elektronischen Identifizierung zulässig. Mit dem vorliegenden, in zweiter und dritter Lesung beschlossenen Gesetz wird eine bis 2023 befristete Möglichkeit zur Erprobung weiterer innovativer elektronischer Verfahren verankert. Mit der neuen Erprobungsmöglichkeit wird insbesondere die Rechtsgrundlage für die Durchführung eines Pilotprojekts zur Erfüllung der Hotelmeldepflicht mittels einer App geschaffen. Dieses Pilotprojekt soll im zweiten Quartal 2021 gestartet werden.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen.
Mit dem Gesetz, das der Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet hat, wird der Text des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen sprachlich angepasst. Das ursprüngliche Gesetz von 1938 enthielt noch überholte sprachliche Bezüge zum ursprünglichen Reichsrecht. Darüber hinaus werden auch einige nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes erforderliche Korrekturen vorgenommen. Materielle Änderungen des geltenden Rechts sind dabei nicht vorgesehen.
Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes.
Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung eine Verlängerung der Geltungsdauer des im Frühjahr 2020 beschlossenen Planungssicherstellungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz war zunächst bis zum 31.03.2021 befristet, nun wird die Geltungsdauer bis zum 31.12.2022 verlängert. Mit diesem Gesetz wird geregelt, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der COVID-19-Pandemie durchgeführt werden können. Das Planungssicherstellungsgesetz stellt Alternativen für Verfahrensschritte zur Verfügung, bei denen unter normalen Umständen die Verfahrensbeteiligten physisch anwesend sein müssten.
Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-ElektromobilitätsinfrastrukturG – GEIG).
In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, dass die Vorgaben der novellierten EU-Gebäuderichtlinie 2018/844 zum Aufbau einer Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden in nationales Recht umsetzt. Es hat den Zweck, die Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zu Hause, am Arbeitsplatz und bei alltäglichen Besorgungen zu verbessern. Hierzu setzt das Gesetz bei Neubauten und bei größeren Renovierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden an. Abhängig von der Anzahl der Parkplätze werden Vorgaben für die Schaffung vorbereitender Leitungsinfrastruktur gemacht. Nach dem 1. Januar 2025 ist zudem jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt auszustatten. Ausnahmen bestehen unter anderem für Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden.
Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern.
Mit dem Gesetz, das in zweiter und dritter Lesung beschlossen wurde, werden Verpflichtungen für Postdienstleister zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden geschaffen. Wenn sie Postsendungen transportieren, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit ihnen Straftaten z.B. nach dem Betäubungsmittelgesetz, Waffengesetz oder Sprengstoffgesetz begangen werden, besteht eine Pflicht zur Vorlage der Postsendungen bei den Strafverfolgungsbehörden. Darüber hinaus werden gesetzliche Regelungen zur Anpassung der Postentgelte nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorgenommen.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (UNMISS).
In erster Lesung hat der Bundestag den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Mandats für den Einsatz der Bundeswehr im Südsudan beraten. Der Einsatz soll bis zum 31. März 2022 verlängert werden. Die Mission der VN ist als Stabilitätsanker für die Unterstützung des Friedensabkommens von großer Bedeutung. Der deutsche militärische Beitrag für UNMISS soll weiterhin darin bestehen, sich mit Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission sowie mit Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungsoffizieren zu beteiligen. Darüber hinaus kann deutsches Personal im Bedarfsfall die Ausbildung von VN-Angehörigen im Hauptquartier von UNMISS temporär unterstützen. Die Mandatsobergrenze soll wie bisher bei 50 Soldaten belassen werden. Aktuell sind 12 deutsche Soldaten im Rahmen der Mission im Einsatz.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer.
Der Bundestag hat über die Verlängerung des Mandats für ein weiteres Jahr bis zum 31. März 2022 in erster Lesung beraten. Der Kern des Mandats bleibt unverändert. SEA GUARDIAN leistet einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Verbreitung von Terrorismus und Waffenschmuggel und stärkt die maritime Sicherheit im Mittelmeer. Der Einsatz der Bundeswehr beinhaltet dabei insbesondere die Lagebilderstellung, den Informationsaustausch, sowie Aufklärungs- und Schutzaufgaben. Das Einsatzgebiet der multilateralen Mission umfasst den gesamten Mittelmeerraum. Durch Patrouillen und die Kontrolle von Schiffen zeigt die Operation Präsenz und wirkt als Ordnungsfaktor im Einsatzgebiet. Die personelle Obergrenze bleibt unverändert bei 650 Soldaten.
Gesetz zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei.
In erster Lesung wurde ein Gesetzentwurf beraten, mit dem das überwiegend aus dem Jahr 1994 stammende Bundespolizeigesetz modernisiert wird. Konkret geht es darum, die Aufgaben der Bundespolizei moderat auszuweiten – hierzu wird eine Zuständigkeit für Strafverfolgung und Abschiebung unerlaubt eingereister Personen geschaffen. Außerdem erhält die Bundespolizei neue und im digitalen Zeitalter notwendige Befugnisse v.a. im Bereich der Gefahrenabwehr. Abschließend werden die Datenschutz-Regelungen an geänderte Anforderungen etwa durch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts oder des EU-Datenschutzes angepasst.
Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz).
Mit dem Gesetzentwurf, der aus der Mitte des Bundestags eingebracht und in erster Lesung beraten wurde, wird sichergestellt, dass die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendigen Regelungen über den 31. März 2021 hinaus gelten. Die Regelungen zur epidemischen Lage in § 5 Absatz 2 bis 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sollen über den 31. März hinaus gelten. Der Bundestag muss künftig durch einen eigenen Beschluss alle drei Monate das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellen, sonst gilt die Feststellung als aufgehoben. Einen solchen Beschluss über die Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird der Bundestag voraussichtlich im März fassen. Pandemierelevante Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen knüpfen nur noch an die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite an und treten nicht mehr spätestens mit Ablauf des 31. März 2021 bzw. 31. März 2022 außer Kraft.
Damit wird unterstrichent: Auch die Regelungen der Bundesländer, welche sie politisch mit der Bundeskanzlerin vereinbaren und dann jeweils in Landesverordnungen umsetzen, können nur auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages überhaupt Rechtsgeltung entfalten. Den Rahmen setzt der Deutsche Bundestag, die Details regeln die Regierungen. Dieses bewährte Prinzip unseres demokratischen Rechtsstaates wird in der Krise umgesetzt.
Des Weiteren wird die Rechtsgrundlage für die Impfverordnung konkretisiert, indem bestimmte Impfziele als Orientierungsmerkmale für die Ständige Impfkommission geregelt werden und diese bei beschränkter Verfügbarkeit von Impfstoffen bei notwendigen Priorisierungen zu berücksichtigen sind. Zudem wird die Regelung in § 56 IfSG entfristet, aber von der Feststellung der epidemischen Lage durch den Bundestag abhängig gemacht: Dies betrifft den Entschädigungsanspruch für Verdienstausfall bei Schließung von Schulen, Kindergärten und Behinderteneinrichtungen. Schließlich enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Pflege, u.a. die Möglichkeit, Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit ohne Hausbesuch durchzuführen.
Drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise.
In erster Lesung hat sich das Plenum mit einem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 3. Februar 2021 befasst. Zur weiteren Bekämpfung der Corona-Folgen und Stärkung der Binnennachfrage werden folgende steuerlichen Maßnahmen umgesetzt: Die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wird über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind wird ein Kinderbonus von 150 Euro gewährt. Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Dies gilt auch für die Betragsgrenzen beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020.
Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie.
Mit diesem in erster Lesung durch den Bundestag beratenen Gesetzentwurf wird die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen bis zum 31. Dezember 2021 sichergestellt. So können diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, auch künftig möglichst einfach und schnell die nötige Unterstützung erhalten. Darüber hinaus erhalten erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021. Zur Abmilderung der erheblichen negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie für Versicherte wie für abgabepflichtige Unternehmen werden zudem im Künstlersozialversicherungsgesetz Anpassungen vorgenommen.
Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Einführung eines Ordnungsgeldes):
In erster Lesung hat sich der Bundestag mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes befasst. So soll ermöglicht werden, Verstöße gegen die Hausordnung des Bundestages zukünftig auch gegenüber Abgeordneten mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro, im Wiederholungsfall von 2.000 Euro, zu ahnden. Bei verschiedenen Störungen der Ordnung im Reichstagsgebäude und angrenzenden Büroliegenschaften des Bundestages in der jüngeren Vergangenheit hat sich gezeigt, dass diese Störungen erst durch Mitglieder des Bundestages – insbesondere durch Abgeordnete der AfD – ermöglicht wurden. Auch das Ausrollen eines Plakats durch Gäste einer Linken-Abgeordneten oder das Abseilen von Greenpeace-Tätern am Westportal des Reichstags im Sommer 2021 stellten unzulässige Eingriffe in den ordnungsgemäßen Ablauf der Beratungen des Deutschen Bundestages dar. Mit dem Gesetz soll eine Ausnutzung des bislang bestehenden sanktionsfreien Raums bei Verstößen gegen die Hausordnung des Bundestages für Störungen verhindert werden.
Datenstrategie der Bundesregierung, eine Innovationsstrategie für gesellschaftlichen Fortschritt und nachhaltiges Wachstum.
Der Bundestag hat über die Datenstrategie der Bundesregierung beraten. Deren Ziel ist es, die Digitalisierung in Deutschland unter gerechter Teilhabe aller voranzutreiben. Durch eine innovative Datennutzung in Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft soll nachhaltiges Wachstum und Wohlstand in Deutschland gefördert werden. Gleichzeitig begegnet die Bundesregierung mit dieser Strategie den Herausforderungen von missbräuchlicher Datennutzung. Die Datenstrategie umfasst dabei vier Handlungsfelder: die Verbesserung der Datenbereitstellung auf infrastruktureller Ebene, die Förderung der verantwortungsvollen Datennutzung, die Erhöhung der Datenkompetenz und Etablierung einer neuen Datenkultur in Deutschland sowie die Verwandlung des Staates zum Vorreiter der neuen Datenkultur. Insgesamt wurden mehr als 240 konkrete Maßnahmen erarbeitet, die das gesamte Spektrum der Datenpolitik der Bundesregierung abdecken und zugleich andere Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in die Pflicht nehmen. Die Strategie wurde mit einem breiten Beteiligungsprozess erstellt, der eine Onlinebefragung mit mehr als 1200 Teilnehmern, zahlreichen Gespräche mit Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie Empfehlungen der verschiedenen Expertengremien der Bundesregierung (Digitalrat, Datenethikkommission und der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0) beinhaltete.