Nach langen und intensiven Verhandlungen hat der Deutsche Bundestag heute die Änderung des Telemediengesetzes beschlossen.
MdB Oellers: „Wir haben damit den Durchbruch bei der WLAN-Störerhaftung geschafft und setzen eine weitere zentrale Forderung aus unserem Koalitionsvertrag um.“ Die beschlossene Rechtssicherheit ist wichtig, um der Verbreitung von offenem WLAN einen entscheidenden Schub zu geben. Bisher hatten die unklaren Rechtsverhältnisse die Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots in Deutschland eher ausgebremst.
Mit der heutigen Entscheidung kann freies WLAN überall angeboten werden: Ob in Restaurants, Bars, Cafés, in Geschäften, Einkaufsstraßen, Hotels oder Ferienwohnungen. Die Inhaber sind nun nicht mehr für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern des WLANs verantwortlich zu machen. WLAN-Anbieter sind damit den klassischen Zugangsprovidern gleichgestellt und erhalten die gleichen Privilegien.