In dieser Sitzungswoche, einer der letzten vor der Sommerpause und den Bundestagswahlen, hat der Deutsche Bundestag eine Vielzahl von Gesetzen verabschiedet.
Nach intensiven Beratungen wurden die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern auf eine neue Grundlage gestellt. Damit schließt die Regierungskoalition eines der wichtigsten Reformvorhaben ab.
Der Bundestag hat über das umfangreiche Gesetzespaket zur Neuordnung des Bund-Länder Finanzausgleichs, zu strukturellen Reformen in den Bund-Länder Beziehungen, zur Förderung von Bildungsinvestitionen für finanzschwache Kommunen, zur Gründung einer Infrastrukturgesellschaft für Bundesfernstraßen und zu Verbesserungen beim Unterhaltsvorschussgesetz debattiert und dieses in zweiter und dritter Lesung beschlossen.
Im Rahmen dieses Gesetzpaketes wird das Grundgesetz an mehreren Stellen geändert. Ende 2019 laufen wichtige Regelungen zu den Bund-Länder Finanzbeziehungen aus. Darüber hinaus wurde der Länderfinanzausgleich in seiner aktuellen Form von Bundesländern wie Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, aber auch NRW grundsätzlich in Frage gestellt. Die Große Koalition hat daher vereinbart, noch in dieser Legislaturperiode zusammen mit den Bundesländern eine Neuregelung auf den Weg zu bringen.
Im Einzelnen entfallen ab dem Jahr 2020 auf Länderwunsch der Umsatzsteuervorwegausgleich und der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne. Der zukünftige Ausgleich unter den Ländern soll stattdessen direkt im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung erfolgen, wobei der Finanzkraft der Länder durch Zu- und Abschläge Rechnung getragen wird.
Die zusätzliche finanzielle Beteiligung des Bundes summiert sich aus heutiger Sicht im Jahr 2020 auf insgesamt knapp 10 Mrd. Euro und wird in den Folgejahren weiter steigen. Von dieser Entlastung wird allein NRW jährlich 1,43 Mrd. Euro zusätzlich erhalten. Die Entlastung je Einwohner beträgt damit ca. 80 Euro. Der Bund übernimmt mit dieser Neuregelung zugunsten der Länder mehr finanzielle Verantwortung für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland.
Zusätzlich ist mit dem neuen Artikel 104c GG ein Aufstocken des Kommunalinvestitionsförderprogramms, für das sich 2015 die CDU-Landesgruppe NRW stark gemacht hat, von 3,5 Mrd. auf 7 Mrd. Euro verbunden. Ziel der Aufstockung ist es, finanzschwache Kommunen bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur zu unterstützen. Bereits bei Einführung dieses Fonds hat NRW 1,12 Mrd. Euro, was überproportionale 32 Prozent sind, für die Kommunen in NRW bereitstellen können. Bei der nun vereinbarten weiteren Summe von 3,5 Mrd. Euro erhalten unsere Kommunen in NRW in etwa gleich hohe und damit wiederum überproportionale Anteile.
Im Gegenzug für diese finanziellen Zugeständnisse hat der Bund daher strukturelle Verbesserungen in den Bund-Länder Beziehungen eingefordert. Diese konzentrieren sich vor allem auf die Bereiche:
• höhere Mitspracherechte bei der Verausgabung von Bundesmitteln durch Länder und Gemeinden,
• verbesserte Kontrollrechte,
• mehr Kompetenzen des Bundes im Bereich der Digitalisierung,
• mehr Kompetenzen des Bundes im Bereich der Steuerverwaltung.
Mit der Gründung einer Infrastrukturgesellschaft werden erhebliche Effizienzsteigerungen, insbesondere für Fernstraßen in den Bundesländern, in denen die Landesverwaltungen in der Vergangenheit unterdurchschnittliche Qualität geliefert haben, erwartet. Darüber hinaus wird das Unterhaltsvorschussgesetz an mehreren Stellen zugunsten von Alleinerziehenden geändert.
Stärkung der Betriebsrente als wichtige Säule der Altersvorsorge.
In dieser Legislaturperiode hat die CDU/CSU-geführte Bundesregierung viel zum Thema Rente umgesetzt. Jetzt wird mit der Betriebsrente das Zusammenspiel von gesetzlicher Rentenversicherung und ergänzender Altersvorsorge gestärkt. Derzeit haben rund 60 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf eine Betriebsrente. Mit Zuschüssen und Steuervorteilen erhöhen wir die Bereitschaft zur ergänzenden Sicherung des Alterseinkommens.
Ein Kernziel der Gesetzesnovelle ist die Verbreiterung der betrieblichen Altersversorgung. Mehr Menschen sollen daran teilhaben können, insbesondere Geringverdiener werden besonders gefördert. Hier erhält der Arbeitgeber neue Zuschüsse, wenn er die Betriebsrente der Mitarbeiter freiwillig unterstützt.
Verbesserungen gibt es auch im Bereich der freiwilligen Zusatzrenten, wie bspw. Riesterrenten. Auf die Grundsicherung im Alter sollen künftig bis zu 200 Euro anrechnungsfrei bleiben. Menschen, die für ihre Vorsorge alles getan haben was sie können und dennoch im Alter auf staatliche Hilfe angewiesen sind, müssen für ihre Ansparungen belohnt werden. Bei dem neuen Sozialpartnermodell wird auf Garantien verzichtet. Das spiegelt die Auffassung der mittlerweile meisten Experten wider, die in dem neuen Konzept die Chance auf eine höher verbreitete, effiziente und nicht zuletzt auch sicher gestaltbare Betriebsrente sehen. Mit dem Sozialpartnermodell werden die bestehenden und gut funktionierenden Betriebsrentensysteme nicht zwanghaft verändert. Dort, wo bisher Garantien möglich waren, werden sie aber nicht verdrängt. Das neue Gesetz berücksichtigt diese bestehenden Verträge.
Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz hat also zwei Vorteile: Es lässt einerseits mehr Menschen an der betrieblichen Altersversorgung teilhaben und schafft andererseits Rechtssicherheit für Unternehmen.